Bera­tungs­leis­tun­gen

Bera­tung bei Nach­bar­schafts­kon­flik­ten

Men­schen haben nun ein­mal unter­schied­li­che Tem­pe­ra­men­te. Da bleibt es unter Umstän­den nicht aus, dass ver­schie­de­ne Lebens­auf­fas­sun­gen auf­ein­an­der sto­ßen. Manch­mal ent­wi­ckeln sich harm­lo­se Klei­nig­kei­ten zu hand­fes­ten Strei­tig­kei­ten, die das nach­bar­schaft­li­che Leben uner­träg­lich machen.

Wur­de der Zeit­punkt des auf­ein­an­der Zuge­hens ver­passt, kann es gesche­hen, dass eine gemein­sa­me Lösung der Kon­flik­te kaum noch denk­bar erscheint. In die­ser Situa­ti­on ist es oft hilf­reich, eine drit­te neu­tra­le Per­son mit ins Boot zu holen, die zwi­schen den Kon­flikt­par­tei­en ver­mit­telt und ihnen so ermög­licht, wei­ter­hin unter dem­sel­ben Dach zu leben.

Wen­den Sie sich in die­sem Fall bit­te an unse­re Mit­ar­bei­te­rin Frau Bräs­ke, die zu einem ver­mit­teln­den Gespräch ger­ne zur Ver­fü­gung steht. Sie errei­chen sie unter der Ruf­num­mer 030 82790520 oder per Mail.

Bera­tung im Bereich Sozia­le Arbeit

Frau Barnstorf unter­stützt und berät unse­re Mit­glie­der und Nut­zer im Auf­bau nach­bar­schaft­li­cher Bezie­hun­gen und sozi­al-kul­tu­rel­len Akti­vi­tä­ten.

Ins­be­son­de­re för­dert sie älte­re Mit­glie­der der EVM Ber­lin eG, die wegen kör­per­li­cher Beein­träch­ti­gun­gen auf nach­bar­schaft­li­che und/oder pfle­ge­ri­sche Hil­fen ange­wie­sen sind, um einen Ver­bleib in der gewohn­ten Umge­bung zu ermög­li­chen. Auch die Bedürf­nis­se, Wün­sche und Fra­gen jun­ger Fami­li­en wer­den bei ihr Gehör fin­den. Dort sol­len mit ihrer Hil­fe Kon­tak­te, Gemein­schaf­ten und Hil­fe zur Selbst­hil­fe unter­stützt und geför­dert wer­den. Alle Mit­glie­der, die sich ehren­amt­lich für ihre Nach­barn ein­set­zen möch­ten oder selbst Unter­stüt­zung von Nach­barn wün­schen, sind bei Frau Barnstorf an der rich­ti­gen Adres­se.

Sie steht Ihnen ger­ne unter den Ruf­num­mern 030 82790516 sowie 0163 8279650 oder per Mail zur Ver­fü­gung.

Bera­tung bei Zah­lungs­rück­stän­den

Es kann vor­kom­men, dass Men­schen in eine finan­zi­el­le Schief­la­ge gera­ten. Oft wird dann die Nut­zungs­ge­bühr für die Woh­nung nicht mehr gezahlt. Somit besteht die Gefahr, dass die Woh­nung durch einen Gerichts­voll­zie­her geräumt wird.

Bevor es soweit kommt, soll­ten Sie den Kon­takt mit unse­rer Mit­ar­bei­te­rin Frau Bräs­ke auf­neh­men. In einem gemein­sa­men Gespräch erör­tert sie mit Ihnen Lösungs­mög­lich­kei­ten. Sie errei­chen Frau Bräs­ke unter der Ruf­num­mer 030 82790520 oder per Mail.

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